Aktuelles zu Sars-CoV/COVID19
Hygienestandards weit über RKI Richtlinie gewährleisten Ihre und unsere Sicherheit auch in Corona-Zeiten. Wir haben alle notwendige Schutzausrüstung vorhanden.
Liebe Patienten,
Seit dem 30.4.2020 ist es uns laut Zahnärztkammer wieder erlaubt alle zahnärztlichen Behandlungen durchzuführen. Bitte beachten Sie die nachstehende Pressemitteilung, so wie die Erläuterung der Massnahmen, die wir zu Ihrem Schutz getroffen haben:
Jeder kann beruhigt zum Zahnarzt gehen
Hohe Hygienestandards schaffen Sicherheit für die Patienten
München, 29. April 2020 – Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) sehen keine Gründe mehr, aufgrund der Corona-Pandemie einen notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben. Nachdem seit dem 27. April der Unterricht an den bayerischen Schulen teilweise wiederaufgenommen wurde, und die Staatsregierung heute weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen hat, sollten die Patientinnen und Patienten nun auch wieder verstärkt an ihre Mundgesundheit denken.
Wer über einen längeren Zeitraum nicht zum Zahnarzt geht, riskiert, dass sich sein Gebisszustand verschlechtert. Deshalb sollten nun alle notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe-Maßnahmen wieder durchgeführt werden. Die beiden Körperschaften verweisen darauf, dass bei einer zahnärztlichen Behandlung aus folgenden Gründen kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht:
- Zahnärzte arbeiten seit jeher mit sehr hohen Hygienestandards. Infektionsschutz ist in allen
Zahnarztpraxen täglich gelebte Vorsorge. - Bereits vor dem Auftreten des Corona-Virus wurden alle Behandlungen mit medizinischem
Mund-Nasen-Schutz und Handschuhen durchgeführt. - Jede Praxis verfügt über Sterilisationsgeräte für die Aufbereitung der verwendeten
Instrumente. Der Arbeitsbereich wird nach jeder Behandlung gründlich desinfiziert, mit
Desinfektionsmitteln, die auch das Corona-Virus abtöten. - Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, der Bayerischen
Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns wird
durch die Aufsichtsbehörden sowie die zahnärztlichen Körperschaften selbst überwacht und
st Teil des Qualitätsmanagements in jeder Zahnarztpraxis. - Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz schließt die Weitergabe des Corona-Virus an den
Patienten wirksam aus. - Die Zahnarztpraxen achten darauf, dass die Wartezeit der Patienten so kurz wie möglich ist,
und im Wartezimmer besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand.
Ende März hatten die beiden Körperschaften empfohlen, nur nicht aufschiebbare Behandlungen durchzuführen, um die Zahl der Sozialkontakte zu reduzieren. Nachdem nun der Einzelhandel und viele Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen dürfen, kann diese Empfehlung aufgehoben werden.
Folgende Maßnahmen haben wir in der Praxis für Sie getroffen:
In unserer Praxisklinik haben wir unsere ohnehin hohen Hygienestandards nochmals auf die aktuelle Gefahrenlage hin angepasst. Die Gesundheit unserer Patienten steht für uns ganz klar im Vordergrund. Es ist unsere Pflicht, dass Sie die Praxis angst- und risikofrei betreten können. Wir haben folgende Massnahmen für Sie getroffen:
- Wir bitten Patienten, welche Zeichen einer Erkältung verspüren telefonisch einen neuen Termin zu vereinbaren.
- Wir bieten Patienten auch Sitzgelegenheiten vor der Eingangstür an und haben den Sitzabstand im Wartebereich deutlich vergrössert.
- Vor der Behandlung wird bei jedem Patienten die Temperatur gemessen. Bei einer erhöhten Temperatur wird ein neuer Termin vereinbart.
- Zwischen jedem Patienten bleiben die Zimmer 15-30 Minuten unbenutzt. Die Zimmer werden gelüftet und wir stellen sicher, dass sich kein Aerosol mehr in der Luft befindet. Anschliessend werden nochmals alle Oberflächen gereinigt.
- Wir besitzen für unseren Eingriffsraum eine spezielle Belüftungsanlage mit einem Filtersystem wie sie sonst nur in grossen OP-Räumen verbaut ist. Hiermit erzeugen wir anhand von laminarer Luftströmung einen Zustrom von sauberer Luft über dem Patienten und ein Absaugen kontaminierter Luft neben dem Eingriffsgebiet.
- Türklinken werden nach jedem Patienten mit Oberflächendesinfektion gereinigt.
- Wir tragen stets einen FFP2 Mundschutz um Sie nicht zu gefährden.
- Wir machen seit jeher keinen Unterschied zwischen unterschiedlichen Instrumentenklassen, egal ob kritisch oder semikritisch. Bei uns werden alle Instrumente gewaschen, verpackt und sterilisiert. Dies geht weit über die Forderung des Robert-Koch-Institutes hinaus.
Was für Ihre Behandlung wichtig ist und was sich ändert:
- Unsere Patientenbehandlung findet mit einigen Veränderungen statt.
- Chirurgische Eingriffe können weiterhin uneingeschränkt stattfinden. Dies ist aufgrund unserer Ausstattung möglich und durch die deutsche Gesellschaft für Implantologie DGI zugelassen, da bei chirugischen Eingriffen keinerlei Aerosol entsteht. Die Nachbetreuung ist durch drei unabhängige Teams zu jeder Zeit sichergestellt.
- Wir bitten um Verständnis, wenn wir Termine verschieben um Stosszeiten in der Praxis zu vermeiden.
- Wir bitten um Verständnis, wenn wir Behandlungen nach Dringlichkeit einstufen.
- FÜR EINE SCHMERZBEHANDLUNG steht Ihnen unserer Praxis im Rahmen des allgemeinen Versorgungsauftrages selbstverständlich zur Verfügung. Ein Notfallplan ist bereits ausgearbeitet.
- Wir bitten Patienten wenn möglich ohne Begleitung zu Ihrem Termin zu erscheinen.
- Bitte beachten Sie die allgemein gültigen AHA-Regeln. (1,5m Abstand, Händedesinfektion und das obligatorische Tragen einer FFP2 Maske)
Wir wünschen all unseren Patienten Gesundheit.
Allgemeine Hinweise zu Hygienestandards und Risiken:
- Als Zahnarztpraxis arbeiten wir grundsätzlich nach den strengen Hygienevorschriften des RKI (Robert Koch-Institut).
- Wir erfüllen die Anforderungen der Hygiene des RKI & DGSV (Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V.) bei der Aufbereitung der Medizinprodukte (Instrumente), der Flächen und der Händehygiene. Unsere Mitarbeiter sind durch DIN-Norm zertifizierten Mundschutz, Handschuhe sowie Schutzbrillen geschützt.
- Die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen für alle in der Zahnarztpraxis tätigen Personen sowie für Sie, als unsere Patienten, hat höchste Priorität.
- Den außerordentlichen Anforderungen des Corona Covid-19 Virus begegnen wir nach wie vor mit einer lückenlos funktionierenden Aufbereitungskette, die in unserer Praxis, unabhängig vom Corona Covid-19, immer umgesetzt wird.
- Für uns, als Zahnarztpraxis, galt es schon immer, so aufzubereiten, dass nach dem Aufbereitungsvorgang Viren, Bakterien & Pilze abgetötet sind.
- Unsere Aufbereitungskette ist mit modernsten Geräten so ausgerichtet, dass jeder noch so hartnäckige Virus, etc. abgetötet wird. Unser Personal ist im Umgang mit den Vorschriften geschult.
- Unsere Aufbereitungsgeräte werden einer jährlichen Validierung unterzogen. Wir arbeiten somit streng nach den RKI-Richtlinien und darüber hinaus. Jeder Sterilgutvorgang wird über ein modernes EDV-Programm dokumentiert. In jedem einzelnen Vorgang werden sämtliche Parameter gespeichert und geprüft. Erst wenn das Programm die Freigabe erteilt, werden die Instrumente freigegeben.
- Wir hoffen, wir können mit unseren Hinweisen ein klein wenig zur Klärung der Situation beitragen und Ihnen die gewohnte Sicherheit vermitteln.